Begleithundeprüfung

In der Begleithundeprüfung wird der Hund auf seine Alltagstauglichkeit und sein sicheres Verhalten in ganz unterschiedlichen Situationen überprüft. Im Mittelpunkt stehen dabei Verkehrssicherheit, Sozialverträglichkeit, Unbefangenheit sowie ein zuverlässiger Gehorsam im täglichen Miteinander. Ziel ist es, den Hund als ausgeglichenen, gut geführten und alltagssicheren Begleiter zu zeigen.

Verkehrssicherheit

Der Hund soll sich auch in einer belebten Umgebung sicher, ruhig und kontrollierbar zeigen. Begegnungen mit Fahrzeugen, Geräuschen und wechselnden Alltagssituationen sollen souverän und gelassen gemeistert werden.

Sozialverträglichkeit

Ein wichtiger Bestandteil der Prüfung ist das ausgeglichene Verhalten gegenüber Menschen, anderen Hunden und unterschiedlichen Alltagssituationen. Der Hund soll zeigen, dass er sich kontrolliert, freundlich und unauffällig in sein Umfeld einfügt.

Unbefangenheit

Geprüft wird, ob der Hund Umweltreizen ruhig, sicher und ohne übermäßige Unsicherheit begegnet. Er soll sich weder ängstlich noch aggressiv zeigen, sondern mit einer natürlichen Gelassenheit auf neue Eindrücke reagieren.

Gehorsam

Ein verlässlicher Gehorsam bildet die Grundlage für die gesamte Prüfung. Dabei zeigt sich, wie aufmerksam, führig und vertrauensvoll der Hund mit seinem Hundeführer zusammenarbeitet und dessen Signale sicher umsetzt.

Begleithundeprüfung Training 1
Begleithundeprüfung Training 2

Im ersten Teil der Prüfung zeigt der Hund auf einem eingefriedeten Gelände, dass er sich sicher und kontrolliert von seinem Hundeführer durch verschiedene Übungen und Situationen führen lässt. Hierbei werden Aufmerksamkeit, Führigkeit und die harmonische Zusammenarbeit zwischen Mensch und Hund besonders deutlich.

Im zweiten Teil wird das Verhalten des Hundes im öffentlichen Raum und im Straßenverkehr überprüft. Dabei soll er zeigen, dass er auch außerhalb des Hundeplatzes ruhig, gelassen und alltagssicher auf unterschiedliche Reize reagiert.

Die erfolgreich nachgewiesene Alltagstauglichkeit ist eine wesentliche Grundlage für ein harmonisches Miteinander von Mensch und Hund und zugleich eine wichtige Voraussetzung für die weitere Arbeit im Hundesport.

Voraussetzungen

Vor Beginn der Prüfung muss der Hundeführer in einem Sachkundetest nachweisen, dass er über das notwendige Grundwissen in der Hundehaltung, im Umgang mit dem Hund und in den grundlegenden rechtlichen und praktischen Anforderungen verfügt.

Das Mindestalter des Hundes beträgt 15 Monate. Zur eindeutigen Identifikation des Tieres ist ein Chip oder eine Tätowierung erforderlich. Im VDH gilt für die Begleithundeprüfung seit 2012 die Internationale Prüfungsordnung der FCI (Fédération Cynologique Internationale), die eine einheitliche und verbindliche Grundlage für die Durchführung der Prüfung bildet.

Begleithundeprüfung Voraussetzungen